unser apell

Ziel der Bürgerinitiative Ezelsdorf unter Strom und der BI-Allianz P53 ist die konsequente Anwendung der 400/200m-Mindestabstandsregelung zwischen Wohnbevölkerung und Höchstspannungsleitungen bei den anstehenden Detailplanungen des Übertragungsnetzbetreibers TenneT für die Jura-Wechselstromleitung P53 durchzusetzen. Die Unterstützung und das Monitoring der Umsetzung ist notwendig, da in den Medien bereits von Anwendungsausnahmen der Abstandsregelung gesprochen wurde.  

 

Die Notwendigkeit der Anwendung von Ausnahmeregelungen steht wohl im Zusammenhang mit dem Verlegen der Höchstspannungsleitungen aus dem Ortsinneren an den Ortsrand betroffener Gemeinden, was die Bürgerinitiativen zwar grundsätzlich begrüßen; die angekündigten zugelassenen Ausnahmen von der Abstandsregelung würde jedoch an den Ortsrändern neue Betroffene produzieren und zu einer Spaltung innerhalb und zwischen den Gemeinden führen.

Aufgrund wissenschaftlicher Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken fordert das Bundesamt für Strahlenschutz ergänzende Vorsorgemaßnahmen, die über die bisherigen  (in Deutschland mit im Vergleich zu anderen Ländern sehr hohen Grenzwerte) hinausgehen (vgl. http://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/vorsorge/vorsorge.html):

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist bei Einhaltung der Grenzwerte der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet. Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es allerdings wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, fordert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Vorsorgemaßnahmen.“

Wir schließen uns dieser dem Vorsorgeprinzip geschuldeten Forderung an und bestehen auf die konsequente Einhaltung der seit März 2018 im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) verankerten 400/200m-Mindestabstandsregelung (inner-/außerorts) zwischen Wohnbebauung und Höchstspannungsleitungen sowie der politischen Wahrnehmung der Gesundheitsfür- und -vorsorge für die Bürger.

 

Liebe Politiker,

schwierige Geländeverläufe rechtfertigen keine Ausnahme der
staatlichen Gesundheitsfürsorge für die betroffenen Bürger, sondern erfordern
kreative
und einfallsreiche Ingenieure.

Wenn eine Regel nicht anwendbar erscheint, ist nicht die Regel zu hinterfragen, sondern deren Umsetzungsversuch. Wenn der Abstand nicht ausreicht, muss eben der Planungshorizont erweitert werden.

„Keine medizinischen Feldversuche an bayerischen Wählern!“  

 

 

Ein unterhaltsames Video zum Thema „Stromleitungen und Strahlenschutz“ des Bundesamtes für Strahlenschutz finden Sie hier: