08.11.2017: Arbeitstreffen zwischen P53-BI-Allianz und TenneT mit dem Heimatministerium und Regierungen von Oberpfalz und Mittelfranken
Im Kern ging es dabei um Richtungsvorgaben für Ermessenshandeln, das den Entscheidern aufgrund der 400-Abstandsregelung in engen Grenzen als Planungsgrundsatz zugestanden ist. Wir meinen diese Grenzen in verschiedenen Quellen nicht nur identifiziert zu haben, sondern aus Ihnen auch die unterschiedliche Gewichtung der anzuwendenden Planungsgrundsätze verpflichtend für den Trassenplaner ableiten zu können. Wir arbeiteten ferner heraus, dass wir mehrere sog. "energiewirtschaftliche" gemeindeübergreifende Lösungen in beiden Streckenabschnitten der P53 analysiert haben, die schlagartig die Anzahl betroffener Bewohner deutlich reduzieren würde. Wir stellten ebenso heraus, dass durch die Verlegung der Trassen an die Ortsränder wieder neue Betroffene geschaffen werden, wenn die 400 m-Abstandsregel dort aufgrund schwierigen Geländeverlaufes nicht eingehalten werden sollte. Unser Ziel ist diese Betroffenheit für jede Gemeinde in Gänze zu vermeiden.
Präsentation Arbeitstreffen TenneT und P
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